Die Freiheit ist kein Geschenk von dem man billig leben kann, sondern Chance und Verantwortung. (Richard von Weizäcker)


Mit deiner Spende unterstützt du die Arbeit der JU Mittelsachsen.

In einer modernen Mediengesellschaft kostet die politische Kommunikation viel Geld. Spenden helfen uns dabei, politische Kampagnen mediengerecht und wirkungsvoll durchzuführen.

Der Absender der Spende muss zwecks ordnungsgemäßer Verbuchung sowie Zustellung der Spendenquittung eindeutig sein. Im Verwendungszweck ist deshalb anzugeben: Name und Anschrift des Spenders. Es ist auch möglich, die Anschrift gesondert zu übermitteln, z.B. per E-Mail an post@ju-mittelsachsen.de. Liegt uns keine Adresse vor, kann keine Spendenquittung zugesandt werden.

Spendenkonto der Jungen Union Mittelsachsen

IBAN: DE73 8705 2000 3115 0179 86
BIC: WELADED1FGX
BETREFF: "Spende JU, Name + Anschrift " (Bitte unbedingt angeben, sonst kann keine Spendenquittung erstellt werden.)

Aus organisatorischen Gründen bitten wir die Zahlung der Mitgliedsbeiträge von Spenden zu trennen. Bitte nutzen Sie hierfür zwei Überweisungsaufträge. Die Spendenbescheinigung erhalten Sie vom CDU Kreisverband Mittelsachsen.

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten Ihrer Spende

Aufgrund der einschlägigen steuerlichen Vorschriften bestehen folgende Abzugsmöglichkeiten für
Zuwendungen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien:

1.0. Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600,- € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.

1.1. Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €/3.300,- € nach § 34 g Ein­kommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.

1.2. Weitere 1.650,- €/3.300,- € werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.

2.0. Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Zuwendungen von Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können diese Zuwendungen zwar nicht als Betriebsaus­gaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend gemacht werden; diese Zuwendungen werden jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesell­schaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zugerechnet. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung fin.et somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.

3.0. Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10 % ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Par­teien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50 % Körperschaftsteuer zu zahlen.

4.0. Spenden und Mandatsträgerbeiträge an die CDU Deutschlands oder eine oder mehrere Vereini­gungen, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr 10.000,- € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des
Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht, der als Bundestagsdrucksache veröffentlicht wird, zu verzeichnen. Der Bundesschatzmeister der CDU bittet in diesem Fall um Unterrichtung am Ende eines Jahres. (Der Bundesschatzmeister der CDU, Klingelhöferstraße 8, 10785 Berlin)

5.0. Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000,- € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.


Unser aktuelles PR-Projekt: Der JU-Anhänger

Die Junge Union Mittelsachsen arbeitet seit einigen Monaten an der Instandsetzung ihres Wohnanhängers. Dieser wird mit viel Eigenleistung sowie großem Engagement regionaler Betriebe zu einem modernen PR-Fahrzeug umgebaut. Auf Messen, Stadtfesten und Events wird das Gefährt künftig für unsere politische und gesellschaftliche Arbeit werben.

Für die weitere Umsetzung freuen wir uns über Know-How zum HP 650, Sach- und Geldspenden. Alle Sponsoren werden auf Wunsch auf dem Anhänger genannt. Wir danken bereits an dieser Stelle allen Beteiligten für ihre großzügige Unterstützung!

Ein herzlicher Dank an unsere bisherigen Förderer:
Automobile Häußler Hainichen / CDU-Kreisvorstand Matthias Damm / Entlackung und Service GmbH Uhlemann Coswig